20.10.2025
| von EDA
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20.10.2025, Die Schweiz wird Einspruch gegen den Entscheid der Ukraine einlegen, das Ottawa-Abkommen zu
suspendieren. Das Abkommen verbietet den Einsatz, die Herstellung, die Lagerung und die
Weitergabe von
Personenminen. An seiner Sitzung vom 15. Oktober 2025 ist der Bundesrat zum Schluss gekommen,
dass
eine solche Suspendierung nicht mit dem Völkerrecht vereinbar ist.
Als Vertragsstaat wurde die Schweiz am 21. Juli 2025 vom Generalsekretär der Vereinten Nationen,
Depositar des Ottawa-Übereinkommens, über den Entscheid der Ukraine informiert. Gemäss dem
Ottawa-Abkommen dürfen Staaten zwar aus dem Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt während eines
laufenden Krieges wird aber erst nach Ende des Konflikts wirksam. Eine Suspendierung sieht das
Übereinkommen nicht vor.
Der Bundesrat hat entschieden, gegen die Suspendierung Einspruch zu erheben. Um eine
Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch die Ukraine zu verhindern, wird die Schweiz ihren
Einspruch am 17.Oktober 2025 offiziell beim Generalsekretär der Vereinten Nationen einreichen.
Personenminen verletzen und töten Menschen – Soldaten wie Zivilpersonen – nicht nur während
eines
bewaffneten Konfliktes, sondern auch danach. Gerade um solche Folgen zu verhindern, wurde 1997
das
Ottawa-Übereinkommen abgeschlossen. Es ist ein Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts. Eine
Aussetzung oder ein Rücktritt durch einen Vertragsstaat, der sich in einem bewaffneten Konflikt
befindet,
verstösst gegen das Völkerrecht und schwächt die Bemühungen für Abrüstung und
Rüstungskontrolle.
Der Bundesrat verurteilt den Krieg Russlands gegen die Ukraine. Er ist sich der schwierigen
sicherheitspolitischen Lage der Ukraine bewusst, ist jedoch der Auffassung, dass die Ukraine ihre
Verpflichtungen aus dem Ottawa-Übereinkommen trotzdem einhalten muss. Im Rahmen seiner
Strategie
für Rüstungskontrolle und Abrüstung 2022–2025 setzt sich die Schweiz dafür ein, die negativen
Auswirkungen konventioneller Waffen zu verringern und die wichtigsten internationalen Abkommen in
diesem Bereich umzusetzen.
Für die Schweiz ist die humanitäre Minenräumung in der Ukraine eine Priorität. Der Bundesrat hat im
September 2023 Mittel in der Höhe von 100 Millionen Franken genehmigt, um zivile und
landwirtschaftliche Gebiete in der Ukraine zu entminen. Diese Mittel werden je zur Hälfte vom
Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und vom
Eidgenössischen Departemente für auswärtige Angelegenheiten (EDA) finanziert und sind für den
Zeitraum von 2024 bis 2027 gedacht.
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Fazit zu diesem Artikel: « Die Schweiz erhebt Einspruch gegen die Suspendierung des Ottawa-Abkommens durch die Ukraine »
Quelle: EDA, Pressemitteilung